Hundemarke - Ersatz nach Verlust

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Dienstleistungsinformationen

Hundemarke - Ersatz nach Verlust

Stellen Sie den Verlust der Hundemarke fest, müssen Sie dies der Stadt Espelkamp umgehend mitteilen und eine Ersatzmarke beantragen. 

Mit der Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wird der Hund registriert und Sie erhalten eine Steuermarke. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstückes darf der Hundehalter seine Hunde nur mit der sichtbar getragenen Hundemarke ausführen bzw. umherlaufen lassen.

Ist ein Hund entlaufen, bringt die Steuermarke den positiven Nebeneffekt mit sich, dass eine zügige Zuordnung des Tieres und Rückgabe an den Halter möglich ist.

Hundesteuersatzung der Stadt Espelkamp

Bei persönlicher Beantragung:

  • Personalausweis
  • Steuerbescheid oder Steuernummer

Persönliche Antragstellung:

Die Ersatzhundesteuermarke wird Ihnen im Bürgerbüro direkt ausgehändigt.

Online-Beantragung:

Die Ersatzhundesteuermarke wird kurzfristig verschickt.

Mit der Bestellung einer neuen Hundesteuermarke wird die bisherige automatisch ungültig.

Für den Ersatz einer verloren gegangenen Hundemarke steht Ihnen - nach vorheriger Terminvereinbarung - unser Bürgerbüro zur Verfügung.

Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen gern das zuständige Fachteam im Sachgebiet Zentrale Finanzen.

Eine Ersatzhundesteuermarke können Sie online mit dem bereitgestellten Formular beantragen und sofort bezahlen.

Eine persönliche Beantragung im Bürgerbüro ist ebenso möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Die Gebühr für den Ersatz einer verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarke beträgt je Marke 5,00 EUR (Tarif-Nr. 6 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp).

Bei Nutzung unseres Onlineformulars können Sie die Gebühr per

  • Giropay
  • PayPal oder
  • Kreditkarte

sofort bezahlen.

Bei einer persönlichen Beantragung im Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit, in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen