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Baugenehmigungsverfahren
Kurzbeschreibung
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind.
Beschreibung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Informationen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren finden Sie hier.
Seit dem 01.01.2025 besteht bei der Stadt Espelkamp die Möglichkeit zur Teilnahme am digitalen Bauverfahren.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
Einen Bauantrag können Sie ab dem 1. Januar 2025 digital einreichen.
Nähere Informationen für eine vollständige digitale Bearbeitung der eingehenden Bauanträge finden Sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch eingehende Anträge kostenpflichtig beschieden werden.
Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp vom 02.12.2013.
Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp:
Tarif-Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro |
1. | Vervielfältigungen und Auszüge | |
a) | Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils | 0,70 |
ab der 11. Seite jeweils | 0,40 | |
b) | Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite | 0,90 |
c) | Farbkopien und Ausdrucke | |
im Format DIN A 4 | 1,20 | |
im Format DIN A 3 | 1,70 | |
im Format DIN A 2 | 2,70 | |
d) | Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten |
9,00 |
12. | Lichtpausen und Plots | |
a) | DIN A 4 | 7,00 |
b) | DIN A 3 | 8,50 |
c) | DIN A 2 | 10,50 |
d) | DIN A 1 | 12,50 |
e) | DIN A 0 | 14,50 |
Für transparente Lichtpausen und farbige Plots wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. |
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Die vollständige Fassung der Satzung finden Sie unter Downloads.
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Zuständige Einrichtungen
- 3.2.2 Bauordnung, Denkmalschutz
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
bauen@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-235
- E-Mail:
- s.dworok@espelkamp.de
-
- Telefon:
- 05772 562-228
- E-Mail:
- p.gruhn-richter@espelkamp.de