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Baugenehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. 

Beschreibung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden. Der daraus folgende Vorbescheid bindet die Bauverwaltung für einen Zeitraum von drei Jahren.

Informationen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren finden Sie hier.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)

Einen Bauantrag können Sie ab dem 1. Januar 2024 über das E-Mail-Postfach Bauantrag@espelkamp.de einreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch eingehende Anträge kostenpflichtig beschieden werden.

Da eine vollständige digitale Bearbeitung der eingehenden Bauanträge derzeit noch nicht möglich ist, sind alle Anträge in mindestens zweifacher Ausfertigung auch in Papierform vorzulegen. Sollten Sie hierauf verzichten, werden gebührenpflichtige Ausdrucke von Seiten der Stadt Espelkamp erfolgen. Falls im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Fachbehördenbeteiligung erforderlich und nicht digital möglich sein sollte, werden ggfls. weitere Ausfertigungen in Papierform benötigt und von der Stadt Espelkamp angefordert.

Die Gebührenberechnung erfolgt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp vom 02.12.2013.

Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp:

Tarif-Nr. Gegenstand Gebühr in Euro
1. Vervielfältigungen und Auszüge  
    a)

Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für die ersten 10 Seiten jeweils

0,70

 

ab der 11. Seite jeweils

0,40

    b)

Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite

0,90

    c)

Farbkopien und Ausdrucke

 
 

im Format DIN A 4

1,20

 

im Format DIN A 3

1,70

 

im Format DIN A 2

2,70

    d)

Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.

Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten

 

 

 

9,00

12.

Lichtpausen und Plots

 
    a)

DIN A 4

7,00

    b)

DIN A 3

8,50

    c)

DIN A 2

10,50

    d)

DIN A 1

12,50

    e)

DIN A 0

14,50

 

Für transparente Lichtpausen und farbige Plots wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.

 

 

Die vollständige Fassung der Satzung finden Sie unter Downloads.