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Plakate
Kurzbeschreibung
Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Plakate an Laternenmasten dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde angebracht werden. Ein Anbringen an Bäumen ist untersagt. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt. Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.
Plakate auf beweglichen Trägern, Ständern oder sog. Kundenstoppern sind bis zu einer Größe von einem Quadratmeter verfahrensfrei.
Beschreibung
Das Anbringen von Plakaten an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen ist zulässig und wird im Gebiet der Stadt Espelkamp ausschließlich von der Firma
Niederlassung Bielefeld
Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld
Telefon 0521 56066-72, Telefax 0521 56066-80
durchgeführt.
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Espelkamp
Sie können eine Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten entweder über unser bereitgestelltes Online-Formular oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Alternativ steht ein PDF-Formular zum Download zur Verfügung.
Die Gebühr für die Erlaubnis erfolgt gemäß § 2 Gebührengesetz NRW i.V.m. Tarifstelle 24a.1 der Allgemeine Gebührenverordnung NRW nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-251