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Spendenbescheinigungen

Beschreibung

Für Geld- bzw. Sachspenden für förderungswürdige Zwecke an die Kommune und ihre Einrichtungen werden Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Spenden für förderungswürdige Zwecke an als gemeinnützig anerkannte und eingetragene Vereine sind direkt an diese zu leiten, die Spendenbescheinigungen werden dann vom Verein ausgestellt.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen