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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Kurzbeschreibung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Sachgebiet Soziale Dienstleistungen der Stadt Espelkamp. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Zuständige Einrichtungen
- 2.3.1 Leistungen nach SGB XII/AsylbLG
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
soziales@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ribbert (Kl - M)
Fachliche Teamleitung- Telefon:
- 05772 562-339
- E-Mail:
- l.ribbert@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-329
- E-Mail:
- m.brinckmann@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-327
- E-Mail:
- s.nowacki@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-333
- E-Mail:
- a.hofmann@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-331
- E-Mail:
- d.sander@espelkamp.de