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Wohnberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Dieser wird auf Antrag ausgestellt, sofern sowohl die gesetzlich bestimmte Wohnungsgröße als auch die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer von einem Jahr gültig.
Beschreibung
Zu unterscheiden ist zwischen einem Allgemeinen und einem Gezielten Wohnberechtigungsschein:
- Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in Nordrhein-Westfalen.
- Sofern bei Antragsstellung bereits feststeht, welche Wohnung in Espelkamp bezogen werden soll, kann ein Gezielter Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung ausgestellt werden.
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
- Aufenthaltstitel
- Mutterpass
- Geburtsurkunden der Kinder (sofern nicht in Espelkamp gemeldet)
- Heiratsurkunde / Anmeldung zur Eheschließung
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
- Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
- Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
- ALG I/Bürgergeld-Leistungsbescheide
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
- Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
- Studienbescheinigungen
- Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
- Kindergeldnachweise
- Nachweis über die Dauer der Elternzeit
- Elterngeldbescheid
- Unterhaltleistungen
- Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
- Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.
Der Antragsvordruck kann online eingereichgt werden. Alternativ steht eine Version zum Download bereit.
Wohnberechtigungsschein: | 10,00 Euro |
Ausnahme-WBS: | 20,00 Euro |
Selbstnutzungsgenehmigung: | 10,00 Euro |
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 29.1.5 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 3.1.3 Wohnungswesen
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
wohnungswesen@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-224
- E-Mail:
- j.mann@espelkamp.de
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- Telefon:
- 05772 562-243
- E-Mail:
- s.jordan@espelkamp.de