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Hunde: Abmeldung eines Hundes

mit Online-Service

Beschreibung

Hier haben Sie die Möglichkeit, Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bei der örtlichen Ordnungsbehörde abzumelden.

Hunde nach dem Landeshundegesetz sind:

  • "Große" Hunde nach § 11 LHundG NRW
  • Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW
  • Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW

Für die Abmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird benötigt:

  • Vollständige Angaben zur Person des neuen Halters, sofern der Hund abgegeben wurde;
  • Eine Kopie des Kaufvertrages mit vollständigen Angaben zum Käufer, sofern der Hund verkauft worden ist;
  • Eine Bescheinigung des Tierarztes, sofern der Hund gestorben ist;

Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.

Für die Abmeldung eines Hundes werden keine Gebühren erhoben.

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