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Abmeldung einer Wohnung
Kurzbeschreibung
Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Beschreibung
Bei
- Wegzug ins Ausland oder
- Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)
ist eine Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Die Abmeldung kann mit dem bereitgestellten Onlinedienst oder nach vorheriger Terminvereinbarung durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen.
§ 17 und 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden.
Für die Nutzung des Onlinedienstes ist eine Anmeldung über das Servicekonto.NRW mit der eID-Funktion des Personalausweises erforderlich.
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.4 Bürgerbüro
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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