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Namensrechtliche Erklärung

Beschreibung

Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines früher geführten Familiennamens zum Ehenamen
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe
  • Widerruf des hinzugefügten Namens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
  • Namenserteilung von Kindern
  • Namensbestimmung von Kindern
  • Namensänderungen von Kindern nach elterlichem Namenswechsel
  • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)

Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

  • § 43 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 45, 46 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Vorherige Terminvereinbarung

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ist zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen eine Namenserklärung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, notwendig.

Nutzen Sie hierfür bitte bevorzugt das hinterlegte Kontaktformular. Alternativ ist eine telefonische Klärung ebenso möglich.

Die Gebühr für jede namensrechtliche Erklärung beträgt 21,00 Euro.

Soweit eine Bescheinigung über die Erklärung benötigt wird, ist eine Gebühr von 9,00 Euro zu zahlen.

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Zuständige Kontaktpersonen