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Fahrerlaubnis: Verlängerung

Kurzbeschreibung

Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen

Beschreibung

Klasse: C/CE

Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antragstellung möglich.

Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE sind die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und können dann auf Antrag um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei Verlängerung der D-Klasse unter dem 50. Lebensjahr wird ohne Leistungstest die Fahrerlaubnis für 5 Jahre höchstens bis zum 50. Geburtstag verlängert. Danach wird zwingend ein Leistungstest verlangt.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zählt nicht ab dem Antragsdatum, sondern ab Ablaufdatum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis. Sie kann höchstens ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden.

  • § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
  • § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Klasse: C/CE

  • Personalausweis/ReisepassKopie des Führerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • augenärztliches Zeugnis
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung

Klasse: D/DE

  • Personalausweis/Reisepass
  • Kopie des Führerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • augenärztliches Zeugnis
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • Leistungstest (bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr)

Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis

Laut Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis S O F O R T (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 Euro werden noch 34,20 Euro Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Ihr Hauptwohnsitz muss in Espelkamp sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis sein.  

Klasse: C/CE

Für die Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro erhoben.

Klasse: D/DE

Wie bei der Klasse C/CE fällt eine Verwaltungsgebühr von 43,90 Euro, allerdings zuzüglich 13,00 € für ein Führungszeugnis, an. Ist der Antragsteller bei Verlängerung der D-Klasse noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

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