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Fahrerlaubnis: Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Beschreibung

Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragsteller die Berechtigung schon inne hatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde.

  • § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.

Klasse: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtestbescheinigung
  • Führungszeugnis

Klasse: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E(alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t):

  • Personalausweis/Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • augenärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls)
  • Führungszeugnis

zusätzlich bei D-Klasse

Für Erstbewerber unabhängig vom Alter oder Inhaber ab 50 Jahre

  • Leistungstest

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.

Die Gebühr beträgt 202,40 Euro (inkl. 13,00 Euro für ein Führungszeugnis).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen