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Zinssenkungsantrag (Zinsbescheinigung)
Kurzbeschreibung
Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer/innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung der Zinsen ist von der Einkommenssituation abhängig.
Beschreibung
Die Einkommensberechnung entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Für die Ausstellung der Zinsbescheinigung ist ein Antrag erforderlich.
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung
- ausgefüllter Antrag für die NRW.BANK
- Mutterpass
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
- Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
- Arbeitsverträge sowie Verdienstabrechnungen
- ALG I/II-Leistungsbescheide
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Rentenbescheide (auch Betriebs- und Zusatzversorgungsrente)
- Schulbescheinigungen ab 16. Lebensjahr
- Studienbescheinigungen
- Bafög-Bescheide / BAB-Bescheide
- Kindergeldnachweise
- Nachweis über die Dauer der Elternzeit
- Elterngeldbescheid
- Unterhaltleistungen
- Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überschussrechnung sowie Steuerbescheid des vergangenen Jahres bei Selbständigen
- Versicherungsnachweise bei freiwillig Versicherten
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 1 bis 2 Wochen.
Der Antragsvordruck kann online eingereicht werden.
10,00 Euro
gemäß Tarifstelle 29.1.22 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 3.1.3 Wohnungswesen
-
- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
wohnungswesen@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-224
- E-Mail:
- j.mann@espelkamp.de
-
- Telefon:
- 05772 562-243
- E-Mail:
- s.jordan@espelkamp.de