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Wohnungsbindungsrechtliche Freistellung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin bzw. des Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nicht möglich ist.

Beschreibung

Da es sich bei Freistellungen immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es wichtig, den Antrag detailliert zu begründen. Es ist deshalb im Vorfeld nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, ob dem Antrag zugestimmt werden kann.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Freistellung

Welche ergänzenden Unterlagen vom wohnungssuchenden Haushalt vorzulegen sind, ist einzelfallabhängig und sollte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.

Der Antragsvordruck kann online eingereicht werden. Alternativ steht eine Version zum Download bereit.

30,00 Euro

gemäß Tarifstelle 29.1.6 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp