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Wohnungsbindungsrechtliche Freistellung
Kurzbeschreibung
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin bzw. des Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nicht möglich ist.
Beschreibung
Da es sich bei Freistellungen immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es wichtig, den Antrag detailliert zu begründen. Es ist deshalb im Vorfeld nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, ob dem Antrag zugestimmt werden kann.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Freistellung
Welche ergänzenden Unterlagen vom wohnungssuchenden Haushalt vorzulegen sind, ist einzelfallabhängig und sollte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.
Der Antragsvordruck kann online eingereicht werden. Alternativ steht eine Version zum Download bereit.
30,00 Euro
gemäß Tarifstelle 29.1.6 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 3.1.3 Wohnungswesen
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
wohnungswesen@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-224
- E-Mail:
- j.mann@espelkamp.de
-
- Telefon:
- 05772 562-243
- E-Mail:
- s.jordan@espelkamp.de