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Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

mit Online-Service

Beschreibung

Der Rat und die Verwaltung der Stadt Espelkamp gratulieren ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie den Altersjubilaren zum 80., 90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.

Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche durch den jeweiligen Ortsvorsteher nach Terminabsprache überbracht. 

Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir Sie, dies der Stadtverwaltung rechtzeitig vorher mitzuteilen.

  • Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  • §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG),
  • § 4 Meldegesetz NRW,
  • § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW,
  • Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170—1/70).

Sofern die Ehejubilare nicht automatisch angeschrieben werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der

  • Heiratsurkunde oder des
  • Stammbuches

bekannt geben.

Sollten die Jubilare eine Woche vor dem Jubiläumstag kein Anschreiben hinsichtlich einer Terminabsprache zur Gratulation erhalten haben, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag bei der Stadt Espelkamp zu melden. 

Sie können uns mithilfe des Onlineformulars Ihren Terminwunsch mitteilen.

Auf demselben Weg, aber auch schriftlich oder per E-mail, besteht die Möglichkeit, mitzuteilen, wenn ein Gratulationstermin nicht erwünscht sein sollte.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen