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Marktveranstaltungen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Unter Marktveranstaltungen versteht man z. B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste etc.

Für die Genehmigung und Festsetzung entsprechend der Regelungen der Gewerbeordnung wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

Beschreibung

Ihren Antrag können Sie online mit unserem bereitgestellten Formular oder alternativ über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen.

§ 69 Gewerbeordnung (GewO)