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Ausschreibungen und Vergaben (Submissionen)

Kurzbeschreibung

Ausschreibungen der Stadt Espelkamp werden von der Zentralen Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke durchgeführt.

Bekanntmachungen erfolgen auf dem Vergabeportal Ostwestfalen-Lippe. Dort sind auch die Vergabeunterlagen abrufbar.

Beschreibung

Zusätzlich zu den Ausschreibungen des Kreises Minden-Lübbecke ist die Zentrale Submissionsstelle im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Ausschreibungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig, somit auch für die Stadt Espelkamp und die Stadtwerke AöR.

Neben der Angebotsöffnung/Submission sowie der formalen Prüfung der Angebote gehören hierzu unter anderem die Beratung im Vorfeld, die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen, die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und die Koordination der Bieterfragen.

Alle Vergabeverfahren werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:

  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Transparenzgebot
  • Pflicht zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
  • Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Es wird somit die strikte Trennung von Auftragserteilung und formeller Durchführung des Vergabewesens sichergestellt, um für mehr Transparenz zu sorgen und Korruption vorzubeugen.

eVergabe

Vergabeverfahren, die von der Zentralen Submissionsstelle durchgeführt werden, können durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Zur Umsetzung der elektronischen Vergabe nutzt der Kreis Minden-Lübbecke das Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe – speziell für die Region Ostwestfalen-Lippe das OWL-Vergabeportal. Hierüber werden die Vergabeunterlagen durch die Zentrale Submissionsstelle zur Verfügung gestellt. 

Die einmalige Registrierung auf dem Portal der Deutschen eVergabe ist kostenfrei und hat für die sich beteiligenden Unternehmen den zusätzlichen Vorteil, dass es automatisch für alle beteiligten Kommunen und Kreise als registriertes Unternehmen sichtbar wird.

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)