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Lebensbescheinigung

Kurzbeschreibung

Es handelt sich um eine Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt.

In aller Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.  

Beschreibung

Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird durch das Bürgerbüro explizit vermerkt, dass die Person lebt.

  • Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
  • § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung durch einen Rententräger angefordert wurde

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Ihrer Vorsprache.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss in Espelkamp gemeldet sein.

Die Person, die die Lebensbescheinigung beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Eine telefonische Beantragung ist ebenso wie eine Vertretung durch eine andere Person nicht möglich.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.

Lebensbescheinigungen für die Vorlage bei gesetzlichen Rentenversicherungen sind gebührenfrei.

Für andere Zwecke kann im Einzelfall eine Verwaltungsgebühr fällig werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen