Schwerbehindertenausweis
Kurzbeschreibung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Für Menschen mit Behinderung bzw. Angehörige oder Vertrauenspersonen gibt es die Möglichkeit, sich zu allen Fragen rund um die Themen Teilhabe, Rehabilitation, Leistungsansprüche oder Antragstellung durch die EUTB beraten zu lassen. Hier erhalten Sie auch Antragsvordrucke.
Zuständig für Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung ist der Kreis Minden-Lübbecke. Alle Anträge, die mit der Feststellung im Zusammenhang stehen, können jedoch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp zur Weiterleitung eingereicht werden.
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden wie auch Arbeitgebern als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte besondere gesetzlich geschützte Rechte.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
- evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Im Antragsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt.
Die Merkzeichen sind:
| G | erhebliche Gehbehinderung: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder zu Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
| aG |
außergewöhnliche Gehbehinderung: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung, zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“) |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
| H | Hilflosigkeit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung |
| RF | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags |
| Bl |
Blindheit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“) |
| Gl |
Gehörlosigkeit: Das Merkmal berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung |
| TBl |
Taubblind |
| 1. Kl |
Bahnfahrten in der 1. Klasse |
Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie bei der EUTB sowie im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke oder hier zum Download.
Sie haben alternativ die Möglichkeit, den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis online bei der Bezirksregierung Münster über das ELSA-Portal zu stellen.
Verlängerung
Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt werden.
Die Feststellung des Grades der Behinderung bzw. die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist kostenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Unabhängige ergänzende Teilhabeberatung (EUTB)
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- Straße: Schweriner Str. Hausnummer: 6
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
0571 88804-5970 - E-Mail:
info@eutb-mi-lk.de
- Telefon:
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Kreis Minden-Lübbecke
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- Straße: Portastraße Hausnummer: 13
- PLZ: 32423 Ort: Minden
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- Telefon:
0571 807-0 - Fax:
0571 807-30000 - E-Mail:
info@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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