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Durchfahrverbot nach der StVO (Ausnahmegenehmigung)
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen.
Darunter fallen unter anderem Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.
In der Regel 1 - 14 Tage je nach Aufwand
Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung.
Nach Antragseingang holt das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Polizei und bei der Straßenbaubehörde Stellungnahmen zu Ihrem Antrag ein.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand und ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nach Tarif-Nummern geregelt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-117