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Jugendförderung: Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitungen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Jugendarbeit leistet einen konkreten Beitrag, die Kommune kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu machen und zu erhalten. Die Stadt Espelkamp unterstützt daher die anerkannten, freien Träger der Jugendhilfe bei der Unterbreitung und Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit.

Beschreibung

Gefördert werden Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen für Jugendgruppenleitungen, die sich an den Regelungen der Jugendleiter/in-Card (Juleica) orientieren. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.

Für die Beantragung steht Ihnen unser Onlineformular zur Verfügung.

Vor dem Beginn der Maßnahme:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Beschreibung der Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme (Werbe- oder Programmflyer)

Nach dem Ende der Maßnahme:

  • Verwendungsnachweis sowie ergänzende Anlagen:
  • Teilnahmebescheinigungen
  • Programmablaufplan des Maßnahmenveranstalters

Die ergänzenden Nachweise sollten ausschließlich in digitaler Form zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Innerhalb des Onlineformulars "Verwendungsnachweis" besteht die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen. Ein Nachreichen in Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Zuschüsse sind möglichst bis 2 Wochen vor dem Beginn der Aus- bzw. Fortbildung zu beantragen.

Die zweckgemäße Verwendung des gewährten Zuschusses ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung nachzuweisen.

Teilnehmende an Aus- bzw. Fortbildungen müssen ihren Wohnsitz in Espelkamp haben.

Zuschüsse sind ausschließlich mit dem bereitgestellten Onlineformular vor dem Beginn der Aus- bzw. Fortbildung zu beantragen.

Nach dem Ende der Veranstaltung sind mit dem Verwendungsnachweis sämtliche weitere relevanten Belege (Teilnahmebescheinigung, Programmablaufplan) einzureichen.

Der Zuschuss wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt.