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Jugendförderung: Zuschuss für besondere Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Die Jugendarbeit leistet einen konkreten Beitrag, die Kommune kinder-, jugend- und familienfreundlicher zu machen und zu erhalten. Die Stadt Espelkamp unterstützt daher die anerkannten, freien Träger der Jugendhilfe bei der Unterbreitung und Durchführung von Angeboten und Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit.
Beschreibung
Es können Zuschüsse zur Abdeckung von Finanzierungsdefiziten für besondere Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, die
- zeitlich begrenzt,
- von stadtweitem Interesse und
- die über das normale Angebot des entsprechenden Trägers hinausgehen,
beantragt werden. Hierfür steht das Onlineformular zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Espelkamp
Vor dem Beginn der Maßnahme:
- Ausgefüllter Antrag
- Beschreibung der Maßnahme oder Programmflyer
- Finanzierungsplan
Nach dem Ende der Maßnahme:
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht
- ggf. Programmflyer
- Finanzaufstellung mit Belegen
Die ergänzenden Nachweise sollten ausschließlich in digitaler Form zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Innerhalb des Onlineformulars "Verwendungsnachweis" besteht die Möglichkeit, Anlagen hochzuladen. Ein Nachreichen in Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
Zuschüsse sind möglichst bis 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung zu beantragen.
Die zweckgemäße Verwendung des gewährten Zuschusses ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Veranstaltung nachzuweisen.
Es muss sich um ein offenes Angebot handeln, das sich an alle in Espelkamp lebenden jungen Menschen der entsprechenden Altersgruppe richtet.
Zuschüsse sind ausschließlich mit dem bereitgestellten Onlineformular vor dem Beginn der Veranstaltung zu beantragen.
Nach deren Ende sind mit dem Verwendungsnachweis sämtliche weitere relevanten Belege (Kostenaufstellung, Belege) einzureichen.
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 2.2.3 Jugend
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
jugendfoerderung@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-189
- E-Mail:
- s.kowal@espelkamp.de