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Helmtragepflicht (Ausnahmegenehmigung)

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist vorgeschrieben, dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Beschreibung

Von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung

In der Regel 1 -14 Tage je nach Aufwand

Die Dienstleistung ist bei nachgewiesener Schwerbehinderung kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen