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Briefwahlunterlagen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Nächste Wahl:

  • Europawahl am 9. Juni 2024

Hier können Sie ab dem 29.04.2024 Briefwahlunterlagen beantragen, sofern Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können. 

Beschreibung

Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen ab dem 29.04.2024

  • hier online,
  • im Wahlbüro des Rathauses persönlich oder
  • schriftlich bei der Stadt Espelkamp

beantragen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die persönliche Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist die erhaltene Wahlbenachrichtigung zusammen mit einem gültigen Personalausweis mitzubringen. Auch die persönliche Stimmabgabe ist im Rathaus vor Ort möglich.

Das Wahlbüro ist im Vorfeld der Europawahl ab dem 29.04.2024 während der Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und kann ohne Terminvergabe aufgesucht werden. 

Das Wahlbüro ist über die Drehtür des Bürgerbüros zu erreichen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Momnaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Espelkamp am Stichtag (28.04.2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis von Espelkamp eingetragen.

ACHTUNG!

  • Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Staaten (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die in Espelkamp wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von Espelkamp eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen!
  • Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn diese an Europawahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl beim Wahlamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Die Antragsformulare finden Sie rechts in der Download-Box. Anträge sind unterschrieben im Original einzureichen. Eine Übersendung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig!

Bei persönlicher Beantragung ist zu beachten:

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Bei schriftlicher Beantragung ist zu beachten:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das genutzt werden kann. Alternativ ist ein selbst aufgesetztes Schreiben ebenso möglich. Der schriftliche Antrag kann per Briefpost, Telefax oder E-Mail an die Stadt Espelkamp gesendet werden. Im Antrag anzugeben sind:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift (z. B. Urlaubsanschrift) versandt werden, so muss die Adresse angegeben werden, zu der die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen. Die Wahlentscheidung muss allerdings von der wahlberechtigten Person ausgehen. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist kostenfrei.