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Lichtsignalanlagen (LSA)

Kurzbeschreibung

Lichtzeichenanlagen (im Volksmund schlicht "Ampeln" genannt) haben die Aufgabe, einen reibungslosen und sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten.

In der Stadt Espelkamp regeln 15 Ampeln den Verkehr an Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerquerungen. Im Stadtgebiet befinden sie sich an folgenden Standorten:

 

Straßenabschnitt

Eigentümer der LSA

1.

B239 - K83

Herforder Straße \ Stadtweg

Straßen.NRW

2.

B239 - L766

Bremer Straße \ Gestringer Straße

Straßen.NRW

3.

L766

Gestringer Straße \ Hauptstraße \ Lübbecker Straße

Straßen.NRW

4.

L766 - K58

Hauptstraße \ Isenstedter Straße

Straßen.NRW

5.

L766

Gestringer Straße \ Gewerbestraße

Straßen.NRW

6.

L770 - K58

Fabbenstedter Straße \ Osnabrücker Straße

Straßen.NRW

7.

L770 - K81

Alte Waldstraße \ Osnabrücker Straße

Straßen.NRW

8.

L771

Diepenauer Straße

Straßen.NRW

9.

L918 - K82

Lübbecker Straße \ Präses-Ernst-Wilm-Straße \ Alsweder Landstraße \ Beuthener Straße

Straßen.NRW

10.

L918

Bachstraße \ Beuthener Straße \ Ostlandstraße

Straßen.NRW

11.

K81

Isenstedter Straße \ Kantstraße

Kreis Minden-Lübbecke

12.

K81

Isenstedter Straße

Kreis Minden-Lübbecke

13.

K82

Alsweder Landstraße \ Gabelhorst

Kreis Minden-Lübbecke

14.

 

Lübbecker Straße (Brückenstraße - Lange Straße)

Stadt Espelkamp

15.

 

General-Bishop-Straße \ Gabelhorst

Stadt Espelkamp

Beschreibung

Fußgänger-Lichtsignalanlagen (F-LSA)

Fußgänger-Lichtsignalanlagen sollen ein konfliktfreies Überqueren von Fahrbahnen durch Fußgänger ermöglichen.

Vier Anlagen in Espelkamp sind reine Fußgänger-Lichtsignalanlagen. Diese werden im Regelfall mit der sogenannten Dunkelschaltung betrieben. Das bedeutet, dass im Grundzustand alle Signale dunkel sind. Sobald ein Fußgänger sein Grün angefordert hat, zeigt die Lichtsignalanlage zuerst für den Autofahrer Grün und für den Fußgänger Rot und springt dann um, damit der Fußgänger Grün bekommt.

Die Dunkelschaltung spart Strom und hat den Vorteil, dass der Fußgänger entscheiden kann, ob er den Schutz der Lichtsignalanlage braucht, um die Straße zu überqueren. Anderenfalls kann er - zum Beispiel abends bei geringem Verkehr - die Straße queren ohne die Lichtsignalanlage zu benutzen und begeht trotzdem keinen Rotlichtverstoß.

Zu kurze Fußgänger-Grünzeiten?

Viele Fußgänger sind verunsichert, wenn die Lichtsignalanlage von Grün auf Rot wechselt, während sie die Fahrbahn überqueren. In diesem Fall sollten Sie Ihren Weg zügig fortsetzen. Eine Gefährdung entsteht nicht, dafür sorgen die eingebauten sog. Räumzeiten.

Sie sorgen dafür, dass der Fußgänger die Fahrbahn sicher verlassen kann und dauern so lange, wie ein Fußgänger vom Betreten der Fahrbahn bis zum Erreichen der anderen Fahrbahnseite benötigt. Sie können damit sogar länger sein als die Grünzeit. Die nächsten Verkehrsströme erhalten erst dann Grün, wenn die Räumzeit für die Fußgänger abgelaufen ist.

Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) sind zu beachten (kostenpflichtiges PDF).

Allgemeine Informationen zur RiLSA finden Sie hier.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen