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Denkmalschutz

Kurzbeschreibung

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.

Beschreibung

Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihrer Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen.

Somit sind Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Espelkamp als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe.

Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Für alle Fragen rund um die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, über Fördermöglichkeiten oder erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern informieren Sie die genannten Kontaktpersonen im Sachgebiet Bauordnung & Denkmalschutz gerne.

Organisatorische Fragen (z. B. zum Tag des offenen Denkmals) beantwortet Frau Rosen.