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Dienstleistungsinformationen
Mietspiegel
Mieter und Vermieter erhalten mit einem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum.
Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten eines Mietspiegels zurückgreifen.
Ein Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm monatlich aus. Die Nebenkosten (Betriebskosten) werden üblicherweise neben der Miete erhoben. Hierzu zählen u. a. Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Heiz- und Warmwasserkosten, Stromkosten.
Ein qualifizierter Mietspiegel existiert derzeit nicht!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zuständige Einrichtung
- 3.1.2 Betriebswirtschaftliches Gebäudemanagement
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
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