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Wilde Müllablagerungen

Beschreibung

Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft.

Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden!

Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen!

Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.

  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen

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