BIS: Suche und Detail

Reisegewerbekarte

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung/Terminabsprache außerhalb einer Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegennimmt oder als Schausteller tätig ist. Das Reisegewerbe ist nicht identisch mit einer Reisebürotätigkeit.

Wer nach vorheriger Terminabsprache gewerblich tätig wird, übt kein Reisegewerbe aus. es ist dann eine Gewerbeanmeldung (für ein stehendes Gewerbe) vorzunehmen.

Eine Reisegewerbekarte ist beispielsweise erforderlich zum Verkauf auf Märkten. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis.

Beschreibung

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Der Angestellte im Reisegewerbe benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat.

Der Inhaber einer Reisegewerbekarte sowie der Angestellte im Reisegewerbe ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen.

  • Antrag
  • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Bescheinigung des Hausarztes, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
  • Führungszeugnis, Belegart „O“ (zu beantragen im Bürgerbüro) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Espelkamp; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Espelkamp; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (des Wohnorts)
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal (online zu beantragen)

Zusätzlich für Imbissbetriebe:

  • amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (nur bei Tätigkeiten, bei denen mit Lebensmitteln in Kontakt getreten wird o. ä.)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts

Schaustellergewerbe: Neben den vorgenannten Dokumenten ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gem. § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vorzulegen.

Folgende Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen:

  • Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass - Erteilung
  • Reisegewerbe - Bescheinigung
  • Reisegewerbe - Bewilligung
  • Reisegewerbe - Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • Reisegewerbe - Erlaubnis
  • Reisegewerbe - Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten    
  • Reisegewerbe - Verlängerung
  • Reisegewerbe - Anzeige

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung wird gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.1.1.12.1) eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro erhoben.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen