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Gewerbebetriebe & Gaststätten (Überwachung)

Kurzbeschreibung

Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden.

Beschreibung

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind

  • für die Überwachung und den Widerruf erlaubnispflichtiger Gewerbe die jeweiligen Genehmigungsbehörden,
  • für die Überwachung und Untersagung erlaubnisfreier Gewerbe in Ostwestfalen-Lippe
    • alle Kreise,
    • die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie
    • alle Großen kreisangehörigen Städte (Detmold, Gütersloh, Herford und Paderborn),
  • für Erlaubnisse gemäß Gewerbeordnung und Gaststättengesetz alle Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und
  • für Erlaubnisse gem. §§ 30, 34c Gewerbeordnung die Kreise und die Stadt Bielefeld

zuständig.

Zuständige Einrichtungen