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Straßenreinigung
Beschreibung
Die Kommunen betreiben die Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Die geschlossenen Ortslagen sind dabei nicht mit den geschlossenen Ortschaften identisch. Eine geschlossene Ortslage ist bereits gegeben, sofern es sich um eine Siedlung mit 15 bis 20 Häusern handelt.
Die Reinigungspflicht kann dabei auf die Anlieger übertragen werden. Alternativ erheben die Kommunen Straßenreinigungsgebühren, sofern sie die Reinigung selbst durchführen. Anlieger sind die durch die öffentliche Verkehrsfläche erschlossenen und angrenzenden Grundstückseigentümer.
Zu reinigen sind die öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere Straßen, Radwege, Gehwege, Fußwege, aber auch Straßenbegleitgrün.
- Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Espelkamp - Straßenreinigungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Espelkamp - Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung bei Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für die Reinigung von Radwegen an Kreisstraßen zuständig.
Die Zuständigkeit für Gehwege/Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde bzw. dem Grundstückseigentümer (je nach Regelung in der Straßenreinigungssatzung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde), auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Die Zuständigkeit für die Straßenreinigung an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
abgaben@espelkamp.de
- Telefon:
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- 3.3.3 Baubetriebshof
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- An der Feuerwache 2
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 99289 - Fax:
05772 7602 - E-Mail:
baubetriebshof@espelkamp.de
- Telefon:
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- Kreis Minden-Lübbecke - Gebäude und Liegenschaften
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- Otto-Lilienthal-Weg 29
- 32425 Minden
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- Telefon:
0571 94621-0 - Fax:
0571 94621-50 - E-Mail:
gebaeude@minden-luebbecke.de
- Telefon:
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- Straßen.NRW
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- Wildenbruchplatz 1
- 45888 Gelsenkirchen
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- Telefon:
0209 3808-0 - Fax:
0209 3808-380 - E-Mail:
kontakt@straßen.nrw.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-217
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- Telefon:
- 05772 562-221