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Handwerkerparkausweis
Kurzbeschreibung
Seit vielen Jahren wird von den Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Detmold der Handwerkerparkausweis ausgegeben, der Handwerks- und Gewerbebetrieben unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen (s. u.) im gesamten Regierungsbezirk gewährt. Die Wahlmöglichkeiten für Interessenten in Bezug auf den Geltungsbereich dieser Ausnahmegenehmigungen wurden zuletzt sogar noch ausgeweitet; so kann nun auf Antrag auch für ganz Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Beschreibung
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Jahres im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Haltverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt zu parken.
Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszone
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen.
Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen (hierzu zählen auch Parkausweise) erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Espelkamp ist dies das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises verwenden Sie bitte bevorzugt unser Onlineformular. Alternativ stellen wir Ihnen ein PDF-Formular zum Download bereit.
Im Rahmen jedes Antrags- und Überwachungsverfahrens haben Sie umfangreiche Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten. So müssen Sie beispielsweise notwendigen Unterlagen vorlegen, Zugang zu Ihren Betriebsräumen gestatten oder Erklärungen abgegeben.
Sollten Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Monatsfrist den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben. In einzelnen Ausnahmefällen ist dem Klageverfahren ein Widerspruchverfahren vorgeschaltet. Die in Ihrem jeweiligen Einzelfall gültigen Regelungen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der in Rede stehenden Bescheide entnehmen.
Die Gebührenhöhe für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen jedweder Art liegt im Ermessen der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde und sollte bei Antragstellung erfragt werden.
Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr im Regierungsbezirk Detmold sind 120,00 Euro zu zahlen. Für Handwerkerparkausweise für das Land NRW fallen Kosten in Höhe von 240,00 Euro an. Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab.
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Zuständige Einrichtungen
- 1.3.1 Sicherheit und Ordnung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
-
- Telefon:
05772 562-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05772 562-117