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Plakate

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Plakate an Laternenmasten dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde angebracht werden. Ein Anbringen an Bäumen ist untersagt. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt. Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

Plakate auf beweglichen Trägern, Ständern oder sog. Kundenstoppern sind bis zu einer Größe von einem Quadratmeter verfahrensfrei. 

Beschreibung

Das Anbringen von Plakaten an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen ist zulässig und wird im Gebiet der Stadt Espelkamp ausschließlich von der Firma

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Niederlassung Bielefeld
Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld
Telefon 0521 56066-72, Telefax 0521 56066-80

durchgeführt.

Sie können eine Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten entweder über unser bereitgestelltes Online-Formular oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Alternativ steht ein PDF-Formular zum Download zur Verfügung.

Die Gebühr für die Erlaubnis erfolgt gemäß § 2 Gebührengesetz NRW i.V.m. Tarifstelle 24a.1 der Allgemeine Gebührenverordnung NRW nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall.