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Dienstleistungsinformationen
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
- Abgabenordnung (AO)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften (GewStR 2009)
Der Gewerbesteuerhebesatz liegt seit dem Jahr 2017 bei 417 Prozent.
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Zuständige Einrichtung
- 2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
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