BIS: Suche und Detail

Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. 

Beschreibung

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.

  • Satzung über die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Espelkamp
  • Abgabenordnung (AO)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
  • Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften (GewStR 2009)

Der Gewerbesteuerhebesatz liegt seit dem 01.01.2024 bei 422 Prozent.