Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. 

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.

  • Abgabenordnung (AO)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
  • Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschiften (GewStR 2009)

Der Gewerbesteuerhebesatz liegt seit dem Jahr 2017 bei 417 Prozent.

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