BIS: Suche und Detail

Fahrschulwechsel

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber sind und die Fahrschule wechseln möchten, müssen Sie die Führerscheinstelle über den Wechsel schriftlich unterrichten. Ihre Mitteilung wird im Bürgerbüro entgegen genommen und weitergeleitet.

Beschreibung

Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der neuen Fahrschule
  • Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschüler zur Prüfung vorstellt
  • Beim Besuch einer auswärtigen Fahrschule muss eine Begründung erfolgen, warum ein Fahrschulwechsel gewünscht wird.

Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule veranlasst werden. Die Führerscheinstelle wird dann gegebenenfalls die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.

Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist nicht erforderlich.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,80 Euro.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen