BIS: Suche und Detail

Stundung von städtischen Forderungen

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Stadt Espelkamp darf ihre Ansprüche an die Zahlungspflichtigen ganz oder teilweise stunden, wenn

  • die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Zahlungspflichtigen bedeuten würde und
  • der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. 

Eine Stundung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dabei sind die Voraussetzungen für eine Stundung nachzuweisen. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. 

Setzen Sie sich bitte bereits vor der Einleitung einer Zwangsvollstreckung mit dem zuständigen Sachgebiet der Stadt Espelkamp in Verbindung, um gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung abzustimmen. 

Beschreibung

Eine erhebliche Härte liegt nur bei ernsthaften und unverschuldet zustande gekommenen Zahlungsschwierigkeiten vor, die vom Antragsteller nachgewiesen und mit aussagekräftigen Unterlagen belegt werden müssen. Es ist dem Steuerpflichtigen zuzumuten, vor einem Stundungsantrag zunächst sämtliche Kreditmöglichkeiten auszuschöpfen.

Für gestundete Beträge werden Zinsen erhoben. Nach § 238 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) betragen diese 0,5 % für jeden vollen Monat (6 % pro Jahr).

  • Stundungsantrag und Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Nachweise zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen)
  • Mindestens zwei Negativbescheinigungen von Kreditinstituten, aus denen hervorgeht, dass Kreditaufnahmemöglichkeiten zur Tilgung der Steuerforderungen nicht bestehen

Die Stundung sollte vor Fälligkeit der Forderung beantragt werden. Eine rückwirkende Stundung wird grundsätzlich nicht gewährt. Es können daher ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Tag des Eingangs des Stundungsantrages Säumniszuschläge, Mahngebühren und weitere Kosten anfallen.

Laut der einschlägigen Rechtsprechung ist stundungswürdig, wer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht über die zur Erfüllung des Anspruchs notwendigen Mittel verfügt. Wer jedoch die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt hat, kann eine Stundung nicht verlangen.

Der Abgabenschuldner muss sich im Rahmen des Vorhersehbaren auf die Zahlungstermine einstellen. Erforderlichenfalls müssen vorhandene Selbsthilfemöglichkeiten wie die Veräußerung von Wertpapieren oder die Inanspruchnahme eines Bankkredits genutzt werden, um den eigenen Abgabenverpflichtungen nachzukommen.

Der Ausnahmecharakter der Gewährung einer Stundung wird durch die gerichtliche Feststellung, wonach eine Kommune keine Bank ist, deutlich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Stundung.

Den Stundungsantrag stellen Sie bitte mit dem bereit gestellten Online-Formular. Hier sind von Ihnen detaillierte Angaben zu den Einkünften und Ausgaben aller Haushaltsangehörigen zu machen. Sie haben die Möglichkeit, die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die erforderlichen Nachweise als Anlage zum Stundungsantrag hochzuladen und somit digital einzureichen. 

Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen vor dem Ausfüllen des Online-Antrages einzuscannen, aussagekräftig zu benennen und möglichst als PDF abzuspeichern, damit Sie sie während des Ausfüllvorgangs digital zur Verfügung haben.