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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Beschreibung

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen.

§ 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

40,00 Euro

Anhang 1.5b 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen