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Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.
Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.
Beschreibung
Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.
Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen.
§ 1309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 Euro
Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts 90,00 Euro
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person gemäß internationaler Abkommen 60,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-105 - E-Mail:
buergerbuero@espelkamp.de
- Telefon:
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