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Ehefähigkeitszeugnis

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die Ehefähigkeit beider Partner nach deutschem Recht. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Mit dem bereitstehenden Onlinedienst können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis direkt beantragen.

Beschreibung

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt des Heiratslandes erkundigen. In einigen Staaten reicht ersatzweise die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.

Eine persönliche Vorsprache mit individueller Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros wird empfohlen. Einen Termin können Sie online beantragen.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Für die Online-Antragstellung ist ein BundID-Konto erforderlich.

Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 60,00 Euro

Prüfung der Ehevoraussetzungen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts 90,00 Euro

Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person gemäß internationaler Abkommen  60,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen