Bürgerbegehren
Kurzbeschreibung
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag von Bürgerinnen und Bürgern, mit dem sie erreichen können, dass sie selbst anstelle des Rates über eine wichtige kommunale Angelegenheit abstimmen.
Das Verfahren ist in § 26 Gemeindeordnung NRW geregelt.
Beschreibung
Aktuell hat die Bürgerinitiative „RATHAUS-ERHALT Espelkamp“ ein Bürgerbegehren gestartet. Die Initiative möchte den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Espelkamp die Entscheidung über einen Neubau oder den Erhalt des Rathauses überlassen.
Bürgerinnen und Bürgern, die dieses Bürgerbegehren unterstützen, tragen ihre personenbezogenen Daten in eine Unterschriftenliste der Bürgerinitiative ein.
Bezüglich der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten steht Ihnen ein Informationsblatt zur Datensicherheit der Unterschriftenliste als Download zur Verfügung.
Ein Bürgerbegehren kann jederzeit eingereicht werden. Nur wenn es sich gegen einen Beschluss des Rates richtet, muss der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses bei der Stadt eingegangen sein. Bei Beschlüssen, die nicht bekannt gemacht werden müssen, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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1.1.1 Kommunale Angelegenheiten, Wahlen
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- Straße: Wilhelm-Kern-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 32339 Ort: Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
wahlen@espelkamp.de
- Telefon:
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