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Wanderlager

mit Online-Service

Beschreibung

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Gewerbetreibende im Reisegewerbe Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten oder Bestellungen annehmen.

Die Gewerbetreibenden sind dabei außerhalb ihrer regulären gewerblichen Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, aus einer vorübergehend festen Vertriebsstätte heraus, tätig. Dies ist z. B. bei einer Verkaufsveranstaltung in einer angemieteten Gaststätte oder in einem Veranstaltungsraum der Fall.

Wird die Verkaufsveranstaltung öffentlich z.B. in Zeitungen, auf Plakaten, im Internet oder über andere Medien angekündigt oder beworben, muss sie zwei Wochen im Voraus angezeigt werden.

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Wanderlagers dürfen unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen nicht angekündigt werden.

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstaltenden oder dessen schriftlich bevollmächtigte Vertretung geleitet werden; der Name der Vertretung ist dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung in der Anzeige mitzuteilen.

  • Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
  • Der Veranstalter eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
  • Für die Verteilung von Werbematerial im öffentlichen Straßenraum ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen