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Rattenbekämpfung auf öffentlicher Fläche

Kurzbeschreibung

Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich.

Beschreibung

Für die Rattenbekämpfung auf dem privaten Grundstück sind die Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Auf dem eigenen Grundstück dürfen Privatpersonen unter genauer Beachtung der Gebrauchsanweisung und der Vorsichtsmaßnahmen die im Fachhandel erhältlichen zugelassenen Mittel auslegen. Ansonsten wenden Sie sich bei Bedarf bitte an einen Schädlingsbekämpfer.

Sollten Ratten auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen (z. B. Grünflächen, Spielplätze, Straßen, Wegen, Parkanlagen) beobachtet werden, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp. Die Mitteilung kann

  • durch den Mängelmelder,
  • mit dem Kontaktformular, mit dem ggf. eine Skizze hochgeladen werden kann, oder
  • telefonisch

erfolgen.

§§ 16, 17 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

Ratten sind Überträger gefährlicher Infektionskrankheiten. Zwar ist eine komplette Ausrottung der ungeliebten Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten werden.

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