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Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

Kurzbeschreibung

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin." (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW ist dieser Verfassungsauftrag eine Pflichtaufgabe der Kommunen: In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftrage zu bestellen.

Beschreibung

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung,
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch,
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen  und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen,
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen und Männer.

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich im Rathaus der Stadt Espelkamp, Zimmer 217.

  • § 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)

  • www.frauennrw.de: hier finden Sie einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote

  • www.bmfsfj.de: auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereitgestellt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen