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Adoption

Externer Service

Kurzbeschreibung

Der Begriff Adoption entstammt dem Lateinischen ("adoptare") und bedeutet "Hinzuerwählen". Dies könnte den Schluss nahelegen, dass für adoptionswillige Bewerberinnen und Bewerber ein nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde.

Das Gegenteil ist richtig: Im Mittelpunkt steht immer und unumstritten das Kind. Weitere essentielle Akteure sind die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.  

Beschreibung

Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher, für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden. 

Weitere Informationen für leibliche Eltern, Bewerberinnen und Bewerber sowie genaue Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke.

Zuständige Einrichtungen