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Dienstleistungsinformationen
Grundsteuerreform in NRW
Alle Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer mussten bis Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim Finanzamt abgeben. Das Einreichen der Erklärung ist weiter möglich, auch wenn die Abgabefrist versäumt worden sein sollte. Eine Verlängerung der Abgabefrist gibt es in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht.
Vorgesehen ist zunächst das Versenden von Erinnerungsschreiben an jene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die die Erklärung bislang nicht eingereicht haben.
Das Finanzamt Lübbecke hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, um Fragen zur Grundsteuerreform zu beantworten. Sie erreichen diese weiterhin von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter 05741 334-1959.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
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Sie haben ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen, erhalten. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
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Die Feststellungserklärung ist seit dem 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
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Die Abgabe der Feststellungserklärung ist seit dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
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Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
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Neben der Plattform Elster können private Eigentümer/innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung auch über das Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abgeben. Dieses Online-Portal ist auf Standardfälle von Privatbesitzer/innen zugeschnitten. Eigentümer/innen können dieses Online-Portal nutzen, sofern Sie über kein ELSTER-Konto verfügen.
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Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
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Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu zahlende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Weitere Informationen gibt es auch unter www.grundsteuer.nrw.de
- Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)
- Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
Auf der verlinkten Seite der Finanzverwaltung NRW finden Sie unter anderem eine hilfreiche Checkliste, aus der sämtliche Angaben ersichtlich sind, die Sie dem Finanzamt mitteilen müssen. Diese können Sie als ausfüllbares PDF speichern und hier nach und nach alle erforderlichen Angaben zusammentragen.
Soweit Sie Ihren Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes erhalten haben, können Sie den darin enthaltenen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück mit den Angaben auf der Seite BORIS.NRW abgleichen.
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Zuständige Einrichtung
- 2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 562-256 - E-Mail:
abgaben@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Schnieder
Fachliche Teamleitung- Telefon:
- 05772 562-222