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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (vormals bekannt als Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine offenen Forderungen aus Grundbesitzabgaben oder Steuern bei der Stadt Espelkamp bestehen.

Die Bescheinigung können Sie bevorzugt online, ansonsten telefonisch oder schriftlich (auch per Telefax) beantragen.

Beschreibung

Die Gründe für die Anforderung der Vorlage können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen Reisegewerbekarten
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO

Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.

  • Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung werden keine Unterlagen oder Nachweise benötigt; Sie müssen aber unbedingt Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird, machen
  • In dringenden Fällen können Sie auch persönlich zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort bezahlen und mitnehmen
  • Wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich

Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

24,00 Euro

(Tarifnummer 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp)