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Herstellung einer Grundstückszufahrt/Gehwegabsenkung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Grundstückszufahrt anlegen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, z.B. eine Gehwegabsenkung, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Espelkamp, die Sie mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragen können.
Beschreibung
- Breite für eine Grundstückszufahrt = 5,00 m (zzgl. 2x Absenkbordstein je 1,00 m)
- Breite für zwei nebeneinanderliegenden Grundstückszufahrten = 8,00 m (zzgl. 2x Absenkbordstein je 1,00 m)
- Soll eine Zufahrt neben einer vorhandenen Zufahrt 5,00 m breit gebaut werden, so ist zwischen den Zufahrten eine Grünfläche von mind. 1,00 m anzulegen.
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Dem Antrag ist ein aktueller Lageplan in einem geeigneten Maßstab mit genauen Angaben zur Lage und den Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen.
Sie müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Gehwegabsenkung beantragen. Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 3.3.1 Straßenbau
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
strassenbauverwaltung@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-473
- E-Mail:
- j.payenda@espelkamp.de