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Dienstleistungsinformationen
Aufbruchgenehmigung
Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung auch eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
Für die Ausführung der Bauarbeiten ist zwingend ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Weitergabe der Informationen an andere Behörden (beispielsweise Polizei und Feuerwehr) zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und Aufgrabungsgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Dem Antrag ist ein aktueller Lageplan in einem geeigneten Maßstab mit genauen Angaben zur Lage und den Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtung
- 3.3.1 Straßenbau
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
strassenbauverwaltung@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-467
- E-Mail:
- d.nickel@espelkamp.de