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Aufbruchgenehmigung
Kurzbeschreibung
Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Espelkamp.
Beschreibung
Für die Ausführung der Bauarbeiten ist zwingend ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Weitergabe der Informationen an andere Behörden (beispielsweise Polizei und Feuerwehr) zu gewährleisten, stellen Sie die Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung und Aufbruchgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist ein aktueller Lageplan in einem geeigneten Maßstab mit genauen Angaben zur Lage und den Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- 3.3.1 Straßenbau
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
strassenbauverwaltung@espelkamp.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-467
- E-Mail:
- d.nickel@espelkamp.de