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Ehrenamtskarte

Kurzbeschreibung

Viele Espelkamperinnen und Espelkamper engagieren sich in Kultur- und Sportvereinen, Kirchengemeinden, Jugendverbänden und Interessengruppen. Sie sichern damit die kulturelle, sportliche und soziale Vielfalt in der Stadt im Grünen und machen sie zu einer lebenswerten Kommune.

Beschreibung

„Ehrenamt ist Ehrensache"

– unter diesem Slogan hat das Land NRW bereits im Jahr 2009 eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt, um bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen. Als Dankeschön für besonderes ehrenamtliches Engagement gibt es die kleinen goldenen scheckartenähnlichen Ehrenkarten auch in Espelkamp.

Sie sind Ausdruck der Wertschätzung verbunden mit praktischem Nutzen: Denn mit der Ehrenamtskarte kann man die Angebote vieler öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Das gilt auch für Geschäfte und die Gastronomie – und zwar landesweit. Eine Übersicht finden Sie hier.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG)

Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften z. B. im Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch), im Steuerrecht (Einkommensteuergesetz) oder im Sozialrecht (Sozialgesetzbücher II und XII) mit dem Ziel geändert wurden, bürokratische Hemmnisse abzubauen und so noch mehr Bürgerinnen und Bürgern Anreize für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes zu geben.

Ehrenamt und Arbeitstätigkeit

Das Ehrenamt ist grundsätzlich in der Freizeit zu leisten. Arbeitsrechtlich wird es wie eine Nebentätigkeit behandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber über die Wahrnehmung des Ehrenamtes informiert werden muss (Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten), diese Tätigkeit aber nicht verbieten kann.

Folgende Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

  • Man muss sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren
  • und dabei ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung tätig sein;
  • Außerdem sollte die Tätigkeit bereits seit 2 Jahren ausgeführt werden.
  • Die Ehrenamtlichen müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Espelkamp haben;
  • Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in der Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des ehrenamtlichen Engagements gerecht zu werden.

Die Ehrenamtskarte in Espelkamp ist 3 Jahre gültig.

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