BIS: Suche und Detail

Ausbildungsförderung / Schüler BAföG

Externer Service

Kurzbeschreibung

Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab dem Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

Beschreibung

Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.

Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.

Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die Förderung von Studierenden erfolgt durch das Studentenwerk der Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist.

Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10 und Kollegs.

Die Förderung für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen,
  • Berufsfachschulen sowie
  • Fach- und Fachoberschulklassen,
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen,
  • Berufsaufbauschulen,
  • Abendgymnasien und
  • Kollegs

setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere weil die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.

Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.

Antragsunterlagen erhalten Sie im Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke im Foyer des Kreishauses oder im Amt für Ausbildungsförderung.

Ferner können Sie die Formulare unter www.bafoeg.de herunterladen.

Eine Onlinebeantragung ist unter www.bafoeg-digital.de möglich.