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Hausnummerierung
Beschreibung
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern/Gebäuden.
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser/Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.
- Ausgefüllter Antrag
- Lageplan
Verwenden Sie für den Antrag auf Hausnummerierung bitte bevorzugt das bereitgestellte Online-Formular. Alternativ ist ein postalisch eingereichter, formloser Antrag ebenfalls möglich.
Die Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 3.2.2 Bauordnung, Denkmalschutz
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- Wilhelm-Kern-Platz 1
- 32339 Espelkamp
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- Telefon:
05772 562-0 - Fax:
05772 8011 - E-Mail:
bauen@espelkamp.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05772 562-250
- E-Mail:
- h.schmidtchen@espelkamp.de