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Hausnummerierung

mit Online-Service

Beschreibung

Die Vergabe von Hausnummern erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Haus-/Gebäudeeingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Häusern/Gebäuden.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden zur Auffindbarkeit der Adressen für Besucherinnen und Besucher sowie vor allem für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Hausnummernbezeichnungen für Häuser/Gebäude amtlich vergeben. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch verpflichtet, diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem bzw. ihrem Gebäude anzubringen.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Lageplan

Verwenden Sie für den Antrag auf Hausnummerierung bitte bevorzugt das bereitgestellte Online-Formular. Alternativ ist ein postalisch eingereichter, formloser Antrag ebenfalls möglich.

Die Dienstleistung ist kostenfrei.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen