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Kriegsgräberfürsorge

Kurzbeschreibung

Unter einer Kriegsgräberstätte ist nicht allein eine Grabstätte zu verstehen, in der ausschließlich gefallene Soldaten bestattet sind. Vielmehr umfasst der Begriff auch zivile Opfer, etwa infolge von Bombenangriffen, Kriegsgefangenschaft, Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus sowie Flucht und Vertreibung.

Eine zentrale Gedenkstätte ist in Deutschland aufgrund der hohen Opferzahlen von Krieg und Gewaltherrschaft nicht umsetzbar. Auf vielen Friedhöfen gibt es daher separat gelegene Abteilungen für Kriegsgräber.

Beschreibung

Auf dem Friedhof in Frotheim wurde eine Gedenkstätte für die Gefallenen und Vermissten des Zweiten Weltkrieges errichtet. Eingeweiht wurde dieses Ehrenmal am Totensonntag 1946.

Ein weiteres Kriegsgrab ist auf dem Friedhof in Isenstedt zu finden. Die beigesetzen Soldaten und Zivilpersonen in einem Kriegsgrab haben ewiges Ruherecht.

Darüber hinaus befindet sich in der Altgemeinde Espelkamp ein Jüdischer Friedhof, auf dem sich 77 Grabsteine befinden. Der „Auf der Heide“ gelegene, geschlossene Friedhof wurde den Gräbern nach von etwa 1737 bis 1940 belegt.

Der Friedhof ist seit 1987 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Espelkamp eingetragen. Bis zum Beginn der Verfolgung durch die Nationalsozialisten wurden verstorbene jüdische Bürgerinnen und Bürger der Rahdener Synagogengemeinde hier bestattet.

Der Jüdische Friedhof kann besucht werden. Verwenden Sie für eine Terminabstimmung bitte das bereitgestellte Kontaktformular.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gräbergesetzes obliegt die Verpflichtung zur Pflege der auf den kommunalen Friedhöfen im Stadtgebiet gelegenen Kriegsgräber der Stadt Espelkamp.

Die regelmäßigen Pflegearbeiten werden in Frotheim von der Dorfgemeinschaft sowie ergänzend den Mitarbeitenden dersFriedhofes und in Isenstedt durch das Blumenhaus Spechtmeyer durchgeführt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen