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Bestattungsfristen: Verlängerung

mit Online-Service

Kurzbeschreibung

Die gesetzlichen Bestattungsfristen können auf Antrag von Hinterbliebenen oder deren Beauftragten sowie im öffentlichen Interesse durch die Ordnungsbehörde verlängert werden.

Ein entsprechender Antrag ist bevorzugt mit dem bereitgestellten Onlineantrag einzureichen und ausreichend zu begründen. Alternativ ist eine Beantragung in Schriftform ebenso möglich.

Beschreibung

Jeder Verstorbene muss innerhalb von zehn Tagen nach dem Tode erdbestattet oder eingeäschert werden. Die Frist bemisst sich nach Wochentagen. Dabei ist unerheblich, ob innerhalb der Frist Tage (Wochenende, Feiertage) liegen, an denen keine Bestattungen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde des Bestattungsortes einzureichen. Hierfür steht ein Onlineformular zur Verfügung, mit dem gleichzeitig die Verwaltungsgebühr beglichen werden kann.

Alternativ ist die Beantragung auch schriftlich möglich. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der verstorben Person
  • Sterbedatum
  • Bestattungsart (Urnenbeisetzung oder Erdbestattung)
  • Bestattungsort
  • Datum der beabsichtigten Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
  • Erläuterung der Gründe für die Fristverlängerung 

Zusammen mit der Verlängerung der Bestattungsfrist ergeht der Bescheid über die Festsetzung der Verwaltungsgebühr.

Für mögliche Rückfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Für die Fristverlängerung wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro erhoben.

Bei der Beantragung per Onlineformular stehen Ihnen folgende Zahlarten zur Verfügung:

  • Giropay
  • PayPal
  • Kreditkarte

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen